Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) hat die Löschung der Wortmarke Black Friday beschlossen (Az. 3020130575741).

Begründung
Dem Black Friday-Label fehlt eine ausreichende Unterscheidungskraft. die nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 Markengesetz (MarkenG) zur Eintragung nötig wäre:
(2) Von der Eintragung ausgeschlossen sind Marken,
1. denen für die Waren oder Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft fehlt,
Die Geschichte
Seit einigen Jahren ist auch in Deutschland der Black Friday eine Verkaufsaktion im November, bei der Händler mit besonders großen Rabatten werben. Das chinesische Unternehmen Super Union Holdings Ltd. mit Sitz in Hongkong, hatte im Oktober 2016 die Wortmarke Black Friday übernommen. Direkt danach begann dieses Unternehmen, in einer allgemeinen größeren Aktion Händler und Portale mit Hilfe einer deutschen Kanzlei abzumahnen. Diese setzte mit bis zu 100.000 Euro einen für derartige Markenrechtsstreitigkeiten hohen Streitwert fest.
Das chinesische Unternehmen hat angekündigt, eine Beschwerde beim Bundespatentgericht einzulegen.
Anmerkung
1.
Nächste Instanz wäre dann der Bundesgerichtshof. Hintergründe sind noch nicht bekannt. Denkbar ist natürlich, dass das chinesische Unternehmen nur ein Deckmantel ist.
2.
Heute, am 8. Mai, wurde uns mitgeteilt, dass gegen die Löschungsentscheidung eine Beschwerde eingelegt worden sei und Verstöße weiterhin verfolgt werden sollen.