Schweizerisches Bundesverwaltungsgericht, Entscheid vom 4. 10.2017, Az. B-7230/2015
Im Zusammenhang mit Taschen und Schuhen (Klassen 18 und 25) weckt das Zeichen COSMOPARIS Herkunftserwartungen. Ohne Herkunftseinschränkung kann das Zeichen folglich nicht zum Markenschutz zugelassen werden.
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