„ag” ist auch die Länderkennung für Antigua & Barbuda. Im deutschsprachigen Raum versteht man jedoch in Verbindung mit Gesellschaften unter „AG” oder - wenn alles klein geschrieben wird - unter „ag”: „Aktiengesellschaft”.
Eine GmbH trat jedoch mit den Domain-Namen „tipp.AG” und „tipp.ag” auf. Entdeckt und abgemahnt, ließ es diese GmbH auch noch auf einen Prozess ankommen.
Die GmbH versuchte damit zu argumentieren, sie verwende häufig den Zusatz „Ihre starke Tipp-Abgabegemeinschaft“ und deshalb werde niemand irregeführt. Das Landgericht Hamburg fand diese Argumentation gar nicht beeindruckend und verurteilte wegen Irreführung und wegen eines Verstoßes gegen die guten Sitten im Wettbewerb.
Es besteht keine Chance und keine Gefahr, dass ein anderes Gericht gegenteilig entscheiden könnte, - auch wenn das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb nun seit 8. Juli in einer novellierten Fassung gilt.
Das Urteil des LG Hamburg können Sie hier nachlesen.