Der Pressekodex bestimmt in seiner „Richtlinie 2.1 – Umfrageergebnisse: Bei der Veröffentlichung von Umfrageergebnissen teilt die Presse die Zahl der Befragten, den Zeitpunkt der Befragung, den Auftraggeber sowie die Fragestellung mit. Zugleich muss mitgeteilt werden, ob die Ergebnisse repräsentativ sind.

Der Fall
Ein User hatte sich beim Presserat beschwert, weil er an einer Umfrage der Online-Ausgabe des Münchner Merkur gleich mehrfach teilnehmen und so das Ergebnis massiv beeinflussen konnte. Bei einer Umfrage zu einer dritten Startbahn am Münchner Flughafen gab er insgesamt 192 Mal seine Stimme ab, indem er die Speicherung von Cookies deaktivierte und den Router mehrfach neu startete. Damit sank die Zustimmung zum Ausbau in der Umfrage von 43 auf 39 Prozent, die Ablehnung stieg von 54 auf 58 Prozent.
Anmerkungen
1.
Der Deutsche Presserat hat gestern, 22.3., über diesen Fall berichtet. Bekannt ist das Problem seit Jahrzehnten. So etwa, wenn (nicht repräsentative) Ergebnisse von Gruppendiskussionen oder Copytests veröffentlicht worden sind. Deshalb existiert auch schon seit Jahrzehnten diese Richtlinie im Rahmen der Richtlinien zur Sorgfalt der Medienarbeit.
2.
„Ziff. 2 des Pressekodex bestimmt allgemein zur Sorgfalt der Medienarbeit:
Recherche ist unverzichtbares Instrument journalistischer Sorgfalt. Zur Veröffentlichung bestimmte Informationen in Wort, Bild und Grafik sind mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben. Ihr Sinn darf durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verfälscht werden. Unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen.
Symbolfotos müssen als solche kenntlich sein oder erkennbar gemacht werden.”
3.
Nach den Erfahrungen des Verf. dieser Zeilen müssen sehr viele Online-Publizisten zum Äußerungsrecht und zur Berufsethik unbedingt nachgeschult werden.