EuG Urteil vom 15.03.2018, Az.: T-1/17.

Begründung:
Diese Marke verstößt gegen die öffentliche Ordnung, da sie auf eine kriminelle Organisation hinweist, die für besonders schwerwiegende Verstöße gegen die öffentliche Ordnung verantwortlich ist. Insgesamt verstoßen die Aktivitäten der Mafia-Organisationen gegen die Achtung der Menschenwürde und der Freiheit. Diese Werte sind ein unteilbares Erbe der EU. Zudem sind diese Aktivitäten eine ernsthafte Bedrohung für die Sicherheit im gesamten Unionsgebiet.
Anmerkungen
1.
Am 23. Mai 2017 haben wir an dieser Stelle über einen Entscheid zu einer - markenrechtlich eingeordnet - gleichen Problematik berichtet: Mindfuck als sittenwidriges Zeichen nicht schutzfähig. Siehe bitte unser Archiv mit „neuen Meldungen”.
2.
Das Gericht der Europäischen Union (EuG, vor dem Vertrag von Lissabon Gericht Erster Instanz oder kurz GEI genannt) ist ein eigenständiges europäisches Gericht, das dem Europäischen Gerichtshof nachgeordnet ist. Die amtliche Bezeichnung in den europäischen Verträgen ist nur kurz Gericht.