OVG Berlin-Brandenburg , Beschluss vom 28.2.2018, Az. OVG 6 S 41.17.

Begründung:
Ein Teilnehmer hatte widersprochen. Die Innenressorts sind zur inneren Sicherheit auf eine vertrauensvolle politische Zusammenarbeit angewiesen. Diese setzt Offenheit voraus, die nur gewährleistet ist, wenn die Beteiligten sich darauf verlassen können, dass ihre Beiträge nicht gegen ihren Willen an die Öffentlichkeit gelangen.