Der Fall, wie ihn das Oberlandesgericht Jena in einer Pressemitteilung zu seinem Urteil vom 21.2.2018, Az. 7 U 471/17, schildert:

In einem im November 2015 ausgestrahlten Fernsehbericht des MDR mit dem Titel „Provinz der Bosse – Die Mafia in Mitteldeutschland“ wurde über Aktivitäten der italienischen Mafia in Mitteldeutschland berichtet. Im Bericht wurde über einen Erfurter Gastronomen, der zwar anonymisiert, aber identifizierbar dargestellt wurde, behauptet, er sei Mitglied der `Ndrangheta. Der Bericht war im Internet in der Mediathek des MDR abrufbar und wurde zeitweise auch durch Dritte auf YouTube verbreitet.
Begründung
Die Persönlichkeitsrechts-Verletzung war nicht so schwerwiegend. Der Verdächtigte war nur für einen beschränkten Personenkreis erkennbar. Die Behauptung einer Mafiazugehörigkeit war durchgängig nicht als bewiesene Tatsache, sondern als Verdacht dargestellt worden. Der Verdacht erschien aufgrund der recherchierten Erkenntnisse auch grundsätzlich berechtigt.
Anmerkungen
Bei der Abwägung sind noch einige weitere Aspekte berücksichtigt worden, heißt es in der Pressemitteilung.