Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 20.2.2018, Az.: 12 U 40/17.
Eine Anwohnerin muss die mit der Beleuchtung des Kirchturms der Stadtkirche Tauberbischofsheim verbundene Lichteinwirkung auf ihre Eigentumswohnung dulden.
Begründung: Die Lichteinwirkungen beeinträchtigten die Wohnung nur unwesentlich und könnten etwa durch lichtundurchlässige Vorhänge abgewehrt werden (Az.:12 U 40/17).
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