Verwaltungsgerichtshof Kassel, Urteile vom 13.02.2018, Az.: 10 A 2929/16 und 10 A 116/17. Im Volltext liegen diese beiden Urteile noch nicht vor, wohl jedoch eine gerichtliche Pressemitteilung.

Der Fall
Geklagt hatten zwei Männer aus dem hessischen Raum. Einer von ihnen ist Journalist und Buchautor. Er kämpft seit 2015 dafür, Rundfunkbeiträge bar bezahlen zu dürfen. „Ich möchte das Recht bar zu zahlen und sehe, dass dieses Recht gefährdet ist", erklärte er bei der Verhandlung. Der Zwang zu Überweisung oder Bankeinzug könne Nachteile haben - beispielsweise für die Privatsphäre, weil Zahlungen verfolgbar seien. Der Rundfunkbeitrag beträgt gegenwärtig 17,50 Euro pro Monat.
Vertreter des HR wiesen in der Verhandlung darauf hin, dass es bundesweit bereits zehn Urteile in ähnlichen Fällen gebe, die alle zugunsten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks entschieden hätten.
Begründung
Dem Europarecht sowie dem Bundesbankgesetz lassen sich keine Rechte entnehmen, nach denen bar gezahlt werden darf. Bei öffentlich-rechtlichen Abgaben dürfen grundsätzlich andere Zahlungsweisen als Bargeld vorgeschrieben werden.
Anmerkung
Eine Revision wurde zugelassen.