Ohne Erfahrung, aber mit einer Liste von Vorwürfen zur Generalstaatsanwältin ernannt. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss von gestern, 29.1.2018, Az. 4 S 41.17:

„Die Auswahlentscheidung zur Besetzung der Stelle der Berliner Generalstaatsanwaltschaft mit Margarete Koppers ist nicht zu beanstanden.”
Der Fall
Im November 2015 war die Stelle bereits ausgeschrieben worden. Juli 2017 hat der Berliner Justizsenator entschieden, dass die Stelle mit der Polizeivizepräsidentin Margarete Koppers besetzt werden soll. Den gegen die beabsichtigte Stellenbesetzung gerichteten Eilantrag einer unterlegenen Bewerberin – eine Beamtin des brandenburgischen Justizministeriums – hatte das Verwaltungsgericht Berlin mit Beschluss vom 25.10.2017 abgelehnt. Daraufhin legte die Beamtin Beschwerde ein.
Begründung des Beschlusses
Die Entscheidung ist nicht deshalb zu beanstanden, weil die ausgewählte Bewerberin über keine beruflichen Erfahrungen im Bereich der Staatsanwaltschaft verfügt. Das Anforderungsprofil der ausgeschriebenen Stelle verlangt keine staatsanwaltliche Berufserfahrung. Das für Berliner Beamte geltende Recht schreibt nicht vor, dass ein Generalstaatsanwalt die staatsanwaltliche Laufbahn durchlaufen haben müsse. Der Justizsenator hat seinen Entscheidungsspielraum auch nicht dadurch überschritten, dass er Margarete Koppers trotz des gegen sie eingeleiteten staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens als geeignet für die Stelle der Generalstaatsanwältin angesehen hat. Bei einem laufenden Ermittlungsverfahren gegen einen Bewerber darf zudem der Dienstherr eine Beförderung wegen Zweifeln an der persönlichen Eignung des Beamten zurückstellen, er muss aber nicht. Es liegt nicht auf der Hand, dass dieser Entscheidungsspielraum bei dem hier erhobenen Vorwurf einer fahrlässigen Körperverletzung entfallen ist. (Siehe dazu auch den gleich anschließend erwähnten Bericht von FOCUS ONLINE.)
Anmerkung
Noch am 3. November 2017 veröffentlichte FOCUS ONLINE einen Artikel: „Die lange Liste der Vorwürfe gegen die Berliner Polizei-Vizepräsidentin”. In diesem Artikel heißt es unter anderem zu dem - siehe oben - nun vom OVG Berlin-Brandenburg negierten Ermittlungsverfahren: Die Ermittlungen gegen Unbekannt wegen Körperverletzung im Amt durch Unterlassung im Zuge der Schießstand-Affäre laufen unterdessen weiter. Sollte Koppers tatsächlich Generalstaatsanwältin werden, wäre sie schon bald die Herrin des Verfahrens.