„Die neugierige Nachbarin zur flotten Gerti: 'Na, war der junge Herr, mit dem ich Sie gestern gesehen habe, Ihr Zukünftiger?' Darauf Gerti: 'Gestern ja'.”

Anmerkung:
1.
Dieser absichtlich falsch geschriebene Titel Fack Ju Göhte für eine Komödie haben sich mehr als 20 Mio Besucher im Kino angesehen. Ein Rekord. Das EuG beurteilt allerdings nicht den Filmtitel, sondern den Antrag, „Fuck Ju Göhte” als Marke einzutragen.
2.
Die Constantin Film Produktion GmbH wollte den Titel als EU-Marke für Körperpflegeartikel, Schmuck, Schreibwaren, Kleidung, Spiel- und Sportartikel, bestimmte Lebensmittel und Getränke sowie für Telekommunikation und Unterhaltung eintragen lassen.
3.
Wer ist „die vernünftige Person mit durchschnittlicher Empfindlichkeits- und Toleranzschwelle”, und wie fasst sie auf? Die Richter haben entgegen der Definition mangels einer empirischen Feststellung ihre eigene Vorstellung an die Stelle der Auffassungen von Millionen potentieller Verbraucher gesetzt. Es gibt genügend Beispiele, bei denen für die nächste Instanz mit Hilfe einer Umfrage nachgewiesen worden ist, dass die Richter nicht vom richtigen Sachverhalt ausgegangen sind. Zudem haben die Richter zweiter Instanz oft, meist ohne Umfrage, die Rechtstatsachenfrage genau anders entschieden als die Richter erster Instanz. Nicht selten hat die dritte Instanz, meist der BGH, die Rechtstatsachenfrage wieder so beantwortet wie die erste Instanz. Der Verf. dieser Zeilen hat zur Rechtserheblichkeit und Ermittlung der Verkehrsauffassung als Rechtstatsache bereits Bücher und viele Abhandlungen veröffentlicht. Was eine Umfrage ergeben würde, ist bislang nicht bekannt.
4.
Die Antragstellerin hat somit durchaus noch eine Möglichkeit und Chancen, in der nächsten Instanz zu gewinnen.
5.
Rechtlich und wissenschaftlich betrifft die gesamte Problematik außer dem Markenrecht die Querschnittsmaterie „Angewandte Rechtssoziologie”.
6.
Aufschlussreich, aber für einen Rechtssoziologen nicht überraschend ist, wie unterschiedlich das Urteil nunmehr im Netz beurteilt wird.