Diesen Fall gibt es oft: Der Mieter zieht aus; eigentlich muss noch gar nicht renoviert werden.
Vermieter sichern sich für diesen Fall mit der Mietvertrags-Klausel ab, dass der Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses zwischen einer anteiligen Kostenbeteiligung und einer fachgerechten Renovierung wählen kann.
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs sind solche Klauseln rechtswirksam. Wenn Sie eine solche Klausel in Ihrem Mietvertrag haben, können Sie also grundsätzlich nicht erfolgreich gegen sie vorgehen.
Das Urteil des BGH (VIII ZR 77/03) können Sie hier nachlesen.
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