Das Münchner Landgericht hat drei ehemalige Vorstände der Münchner Hypovereinsbank zu Millionenzahlungen an die Hypo aufgefordert. Der Vorsitzende Richter in der mündlichen Verhandlung am 11.01.2018 einen Vergleich "in niedriger zweistelliger Millionenhöhe".

Das Gericht begründete seinen Vergleichsvorschlag, wie bei Vergleichen üblich („weich klopfen”):
Falls die Vergleichsverhandlungen scheiterten, komme nur eine Verurteilung zu einer deutlich niedrigeren Schadensumme oder eine Abweisung der Klage in Betracht.
Zur Geschichte:
Die Hypovereinsbank hat die drei auf bis zu 180 Millionen Euro verklagt. Von 2005 bis 2008 hatten Londoner Investmentbanker der HVB so genannte Cum/Ex-Aktiendeals rund um Dividendenstichtage so geschickt eingefädelt, dass der Fiskus nie gezahlte Kapitalertragsteuern in Höhe von etwa 100 Millionen Euro erstattete. Weiterer hoher Schaden kommt hinzu. Nicht zuletzt die Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer haben bei der Aufarbeitung Abermillionen verdient.