Der ideale Ehemann raucht nicht, trinkt nicht, flirtet nicht ... und existiert nicht!

Wir versuchen nachfolgend, in zeitlicher Reihenfolge Umstände aufzuzeigen, welche schließlich die beA in die Medien gebracht haben. Die Aufzählung ist nicht vollständig. Ursprünglich hatte sich die BRAK als Pionier heraus gestellt.
a. Erst sollte das beA zum 1.1.2016 eingeführt sein. Die Kammern haben sehr darauf gedrängt, dass jeder Rechtsanwalt unbedingt diesen Termin einhält. Die Rechtsanwälte mussten sich schulen lassen.
b. Dieser Pflichttermin 1.1.2016, auf den sich jeder pflichtbewusste Rechtsanwalt vorbereitet hatte, wurde von der BRAK jedoch aufgegeben, weil – so die BRAK – der Dienst zu diesem Zeitpunkt keine ausreichende Qualität in Bezug auf die Nutzerfreundlichkeit aufgewiesen hat.
c. Die BRAK kündigte nun den 29.9.2016 als verpflichtenden Starttermin an.
d. Allerdings kam es zu einer weiteren Verschiebung des Starttermins, weil der Anwaltsgerichtshof Berlin die BRAK verpflichtet hatte, das Postfach für einige Rechtsanwälte nicht ohne deren ausdrückliche Zustimmung zum Empfang freizuschalten. Der technischen Implementierung der BRAK fehlte die Fähigkeit, Empfangsbereitschaft der Postfächer einzeln zu steuern.
e. Als nächster Termin wurde der 1. Januar 2018 festgelegt.
f. Noch am 22.12.2017 informierte die Bundesrechtsanwaltskammer in einem „Sondernewsletter, dass zum weiteren Betrieb des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs dringend die Installation eines neuen Zertifikats notwendig ist.”
g. Die BRAK hat jedoch am 27. Dezember 2017 das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) abgeschaltet. Sie hat es vom Netz genommen, nachdem ein für den Zugang erforderliches Zertifikat als unsicher eingestuft und gesperrt worden war. Allen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die entsprechend der ursprünglichen Empfehlung vom 22.12.2017 das ersatzweise bereitgestellte Sicherheitszertifikat installierten, hat die BRAK dringend zur Deinstallation geraten, um sich aus dem Zertifikat möglicherweise ergebende Sicherheitsrisiken für die individuelle PC-Umgebung auszuschließen.
h. Der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer hat sich in einem Schreiben vom 2.1.2018 gegenüber allen Kammern zu den jüngsten Abläufen geäußert, die zur Abschaltung des beA geführt haben.
i. Auf Antrag der RAK Berlin ist für den 9. Januar 2018 eine außerordentliche Hauptversammlung der BRAK einberufen worden.
k. Am 9.Januar veröffentlichte die BRAK eine Pressemitteilung, welche u.a. ausführt:
„Die Präsidentinnen und Präsidenten der 28 Rechtsanwaltskammern und das Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) haben heute in ihrer sechsstündigen Sitzung die kritische Lage rund um das beA diskutiert. Die Teilnehmer werden ihre Diskussion auf der ordentlichen Hauptversammlung am 18. Januar 2018 fortsetzen.”