Weil Unternehmen mit ihren Diensten Ortsnähe vorgetäuscht hatten, hat die Bundesnetzagentur die Abschaltung von 264 Rufnummern aus unterschiedlichen Ortsnetzbereichen angeordnet.

Die Bundesnetzagentur kündigte an, mit Nachdruck gegen Ortsnetzrufnummern, die nur nur vortäuschen, vor Ort zu sein, vorzugehen.
Die Fälle
Ein Anbieter für Handwerksdienste hatte mit Ortsnetzrufnummern für seine Dienste geworben, obwohl in den jeweiligen Ortsnetzbereichen kein eigener Standort vorhanden war. Die abgeschalteten Nummern täuschten eine Ortsnähe des Anbieters nur vor. Tatsächlich gab es in den jeweiligen Vorwahlbereichen keinen Betriebssitz des Unternehmens.
Insbesondere Dienste, die in Not- und Sondersituationen benötigt werden, wie Schlüsseldienste, Kanalreiniger und Haushaltsauflöser, werben teilweise rechtswidrig mit Ortsnetzrufnummern, um Kunden zu gewinnen, denen eine örtliche Nähe des Auftragnehmers wichtig ist.