In Tuttlingen erschien eine neue Zeitung „Die Woche aktuell”. Hubert Burda Media mahnte unter Hinweis auf ihre Marken „Die Woche” an. Der Tuttlinger Verlag unterwarf sich nicht. Klage und Klageerwiderung folgten. Im Verhandlungstermin erkannte der Tuttlinger Verlag dann jedoch aufgrund der Hinweise des Gerichts den Unterlassungsanspruch an.
Verlagsfachleute werden sich insofern wundern, als sie sich an die Wochenzeitung „Die Woche” aus der Gruppe des Jahreszeitenverlages erinnern. Die Lösung des Rätsels: Hubert Burda Media hatte seine Marke zeitweilig auf Hoffmann und Campe, bekanntlich ebenfalls Jahreszeitenverlag, übertragen.
Das Anerkenntnisurteil des Landgerichts Stuttgart können Sie hier nachlesen. Unsere Klage finden Sie hier. Unsere Stellungnahme zum Klageerwiderungsschriftsatz der Beklagten können Sie hier einsehen.
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