Der Bundespräsident hat die Richterin am Oberlandesgericht Schleswig Christiane Schmaltz zur Richterin am Bundesgerichtshof ernannt. Sie nimmt Ihre richterlichen Aufgaben in dem vor allem für den gewerblichen Rechtsschutz und das Urheberrecht zuständigen I. Zivilsenat wahr.

Anmerkungen:
1.
Es ist noch nicht erkennbar, dass der I. Zivilsenat aufgrund dieser neuen Besetzung künftig in Rechtsstreitigkeiten der Forschung größere Bedeutung beimessen wird.
Negatives Hauptbeispiel für die bisherige Rechtsprechung zum Begriff der Forschung ist das Urteil vom 13. Juli 2000 Az. I ZR 203/97. Unter dem Begriff „Gesundheitsforschung” war Direktmarketing betrieben worden. Der I. Zivilsenat akzeptierte dieses Direktmarketing mit der Begründung, die Adressaten der Werbung verstünden, dass es sich bei dieser Werbung um Direktmarketing handele und der Begriff „Forschung” habe nicht denselben Wert wie der Begriff „Marke”. Für die demoskopische Forschung lässt der I. ZS in seinem Urteil vom 17. Juli 2000 - für die Forschung positiv - seine Position offen.
2.
Die Pressemitteilung des BGH führt zur neuen Richterin aus:
Richterin am BGH Dr. Schmaltz ist 47 Jahre alt. Nach Abschluss ihrer juristischen Ausbildung und einer etwa zweieinhalbjährigen Tätigkeit als Rechtsanwältin trat sie Ende 2004 in den höheren Justizdienst des Landes Schleswig-Holstein ein. Während ihrer Proberichterzeit war sie bei den Amtsgerichten Lübeck, Oldenburg und Eutin sowie dem LG Lübeck eingesetzt. Von Januar 2009 bis Januar 2011 war sie dem EGMR in Straßburg als Rechtsreferentin zugewiesen; in dieser Zeit, im August 2009, wurde sie zur Richterin am AG Lübeck ernannt. Anschließend war Frau Dr. Schmaltz – die auch seit 2012 von der Bundesrepublik Deutschland als ad-hoc-Richterin am EGMR benannt ist – bis März 2015 als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das BVerfG abgeordnet. Während dieser Abordnung, im Januar 2013, erfolgte ihre Beförderung zur Richterin am OLG Schleswig. Dort gehörte sie seit April 2015 einem Zivilsenat an.