Amtsgericht München, Urteil vom 16.10.2017, Az.: 922 Ds 421 Js 195386/15.

Der Fall
Ein 51-jähriger Kfz-Mechaniker fuhr mit seinem Pkw so heftig in eine Parkbucht, dass eine in gleiche Richtung fahrende Radfahrerin voll bremsen musste. Sie zeigte ihm einen Vogel, der Mann daraufhin ihr den Mittelfinger. Die Frau trat leicht gegen die Fahrertür, ohne Schaden. Der Mann stieg aus, schlug ihr mit der Faust gegen den Oberarm, kehrte um, ging mit erhobener Faust noch einmal auf sie zu mit den Worten „Ich mach Dich tot“, entfernte sich dann aber.
Das Ergebnis
Das Amtsgericht hat den Mann zu einer Gesamtgeldstrafe von 4.400 Euro verurteilt und ein zweimonatiges Fahrverbot verhängt. Zur Frau meint das Gericht, es sei nachvollziehbar, dass sie verärgert war, sie habe aber „auch nicht ideal“ reagiert; zum Mann:
„Das Zeigen des Mittelfingers sei eine prompte Reaktion auf das Vogelzeigen gewesen.“ Ein zweimonatiges Fahrverbot sei zu verhängen, weil jedem motorisierten Verkehrsteilnehmer vor Augen geführt werden müsse, dass körperliche Gewalt im Straßenverkehr nichts zu suchen habe.