Wie so oft hat sich auf das Gericht vermutlich stark ausgewirkt, daß eine Partei mit ihrem Sachverhaltsvortrag an Glaubwürdigkeit verlor. In diesem Fall der Bankkunde. Er hatte behauptet, die Computersysteme der Bank seien abgestürzt. Die Bank konnte diese Behauptung jedoch widerlegen; - genauso, daß der Bankkunde bei der Bank angerufen habe.
Das Oberlandesgericht Nürnberg wies die Klage des Bankkunden mit der Begründung ab:
Die Bank habe in diesem Falle nicht erkennen müssen, dass es sich, wie der Kunde geltend machte, um einen Irrtum handelte. Der Kläger hätte auch Möglichkeiten gehabt, der Bank mitzuteilen, dass er nur die einmalige Ausführung des Auftrages wünschte. Der Transaktion stand auch nicht, so das Gericht weiter, das unzureichende Guthaben auf dem Geldkonto des Kunden im Wege.
Zwischen beiden Aufträgen lagen mehrere Stunden. Offen geblieben ist, wie das Gericht entschieden hätte, wenn die Aufträge kurz nacheinander erteilt worden wären und der Bankkunde nicht das Vertrauen des Gerichts verloren hätte.
Das Urteil des OLG Nürnberg können Sie hier nachlesen.
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