Der Fall

Im „Karlsruher Apfelsaft", wie das Getränk eines Saftproduzenten vom Bodensee hieß, waren keine Äpfel aus Karlsruhe enthalten.
Zur Begründung des Unterlassungsanspruchs:
Allgemein gilt: Der Begriff "regional" ist unscharf und rechtlich nicht erfasst. Jedenfalls bei eindeutig falschem Ortsbezug kann erfolgreich rechtlich gegen Anbieter vorgegangen werden. Der Anbieter gab im Fall „Karlsruher Apfelsaft”, so die Verbraucherzentrale, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab.