Die Kaufhof AG hatte in Berlin versucht, außerhalb der üblichen Zeiten geöffnet zu lassen. Zuletzt bestätigte das Bundesverfassungsgericht - gegen den Kaufhof - die Einschränkung der Ladenöffnungszeiten:
Die Regelung genauer Öffnungszeiten und verkaufsfreier Tage sei nicht verfassungswidrig. Sie diene dem Arbeitnehmerschutz und beachte zurecht, dass große Kaufhäuser aufgrund größerer Kapazitäten einen weiten Rahmen besser ausschöpfen könnten als kleinere Geschäfte.
Das Urteil des BVerfG (1 BvR 636/02) vermittelt viel Material, unter anderem auch die unterschiedlichen Meinungen einiger Organisationen und Verbände unter Ziff. IV. Ergänzend können Sie das vollständige Gesetz über den Ladenschluss nachlesen.
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