Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteile vom 19.10.2017 - 35030/13; 71233/13

Die beiden Fälle
1.
Einem Düsseldorfer Unternehmer wurden in einem Artikel der „New York Times" von 2001 unter Namensnennung Verbindungen zur Organisierten Kriminalität in Russland nachgesagt; Az. 71233/13. Der Text ist noch online abrufbar. Die deutschen Gerichte entschieden, dass das öffentliche Interesse an den Verwicklungen des Unternehmers dessen Persönlichkeitsrechte überwiege.
2.
Im zweiten Fall klagte der Verlag Droemer Knaur, Az.35030/13. Er war in Deutschland verurteilt worden, einen italienischen Gastwirt nicht mehr in einem Buch über die Mafia namentlich zu nennen.
Begründung Solche Archive sind eine wichtige Quelle für das Bildungswesen und die historische Forschung. Insbesondere da sie für die Öffentlichkeit einfach zugänglich und in der Regel kostenlos sind.