Der Bundesrat hat am 22.9.2017 das vom Bundestag bereits beschlossene Gesetz zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit gebilligt. Seit 1964 wurde die Praxis durch ein grundsätzliches Verbot Ton- und Rundfunkaufnahmen von Gerichtsverhandlungen und Urteilsverkündungen bestimmt. Künftig ist - die Gerichte entscheiden jedoch unanfechtbar im Einzelfall - insbesondere möglich:

1.
Für Journalisten darf in Medienarbeitsräume übertragen werden.
2.
Die Verkündung von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs darf in besonderen Fällen in Hörfunk und Fernsehen ausgestrahlt werden.
3.
Zu wissenschaftlichen und historischen Zwecken sind Tonaufnahmen von Verhandlungen des Bundesverfassungsgerichts zulässig, wenn es sich um ein zeitgeschichtlich besonders relevantes Verfahren handelt.