Wer beispielsweise in einer Autobahnraststätte eine Pause eingelegt hat, muss damit rechnen, dass sich die Anzeigen auf den elektronischen Tafeln in der Zwischenzeit geändert haben. Nach einer Entscheidung des BayObLG muss jeder Verkehrsteilnehmer nach einer Unterbrechung der Fahrt seine Geschwindigkeit dem Hauptverkehr anpassen und sich bei der nächstfolgenden Anzeigenbrücke Klarheit verschaffen.
Im vorliegenden Fall überschritt ein Kraftfahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 25 km/h. Er musste 160 DM Geldbuße zahlen und erhielt für einen Monat Fahrverbot. Den Beschluss des BayObLG (1 ObOWi 134/98) können Sie hier nachlesen.