In der Drucksache 18/13417 des Dt. Bundestage vom 25.8.2017 wurde die Neunte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung veröffentlicht. Die AWV gibt dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Instrumente an die Hand, um den Erwerb von inländischen Unternehmen durch Unionsfremde bzw. Ausländer zu prüfen und erforderlichenfalls zu untersagen oder mit Auflagen zu versehen, soweit solche Erwerbe geeignet sind, die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland bzw. wesentliche Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland konkret zu gefährden.
Diese VO lässt an ein bis jetzt überhaupt noch nicht oder nicht allgemein erkanntes Problem denken. Inwiefern? Apple hat schon heute 250 Milliarden Cash auf der Seite, Google 100 Mrd. Die Big Five werden 2020 380 Billionen Dollar netto zur Verfügung haben. Schon heute werden 2,1 Billionen Dollar ihrer Gewinne von den 500 größten US-Konzernen in Steueroasen im Ausland gehortet.
Es bedarf unbedingt einer sicheren Rechtsgrundlage dagegen, dass diese Giganten nicht Teile der deutschen Wirtschaft (billig) aufkaufen können. So könnte Google seine Geschäftspolitik ändern und deutsche Zeitungen oder Zeitschriften aufkaufen. Durch Käufe könnte Google Entwicklungen entgegentreten, die sich aus dem Leistungsschutzrecht der Presseverleger ergeben.
Quelle: Vortrag des Verf. dieser Zeilen gestern, 12.9.2017, in einem Rotary Club und schon - anlassbezogen modifiziert und aktualisiert - bei anderen Gelegenheiten.