Der Bescheid erging gegen den Strom- und Gaslieferanten Energy2day. Bei der Bundesnetzagentur hatten sich rund 2.500 Verbraucher über Werbeanrufe der Energy2day GmbH beschwert. Nichts genutzt hat dem Unternehmen, dass es nicht selbst angerufen hat, sondern mit Hilfe vieler Subunternehmer aus dem In- und Ausland.

Anmerkung:
Geschädigt werden durch rechtswidrige Anrufe auch Unternehmen, die rechtmäßig anrufen und auf Misstrauen stoßen. Dazu gehören zum Beispiel Markt- und Sozialforschungsinstitute, die rechtmäßig zu Forschungszwecken anrufen.