Soweit ersichtlich, wurde noch nicht weiter thematisiert, wie sich ein Vorsitzender Richter am Kammergericht (Berlin) über den Verteidiger im Prozess gegen Gina-Lisa Lohfink wegen falscher Verdächtigung geäußert hat. Wir zitieren aus Legal Tribune Online vom 10.2.2017 als Anschauungsmaterial (Hervorhebungen durch den Verf.):

... Für Lohfinks Verteidiger hatte der Vorsitzende Ralf Fischer dagegen keine lobenden Worte übrig. Im Rahmen der mündlichen Verhandlung am Freitag musste sich [Verteidiger] Benecken stattdessen ungewöhnlich deutliche Kritik anhören. Der Richter warf ihm vor, die eigenen Interessen über die seiner Mandantin gestellt und die öffentliche Aufmerksamkeit zur Eigenwerbung gesucht zu haben.
Auch sprach er dem Juristen sogar teilweise die Kompetenz ab. Wie eine Sprecherin des KG gegenüber LTO mitteilte, habe der Vorsitzende Lohfink geraten, sie solle sich besser einen Anwalt suchen, "der etwas von Strafrecht versteht".
Noch drastischer wurde Fischer im Zusammenhang mit Benneckes Vortrag, wonach seine Mandantin gegenüber Ermittlern nie von einer Vergewaltigung gesprochen habe und daher nicht wegen einer falschen Verdächtigung hätte verurteilt werden dürfen. Wenn dieses Argument ernst gemeint sei, so der Richter, dann rate er zum Besuch eines Grundkurses Strafrecht, zitierte die Gerichtssprecherin ihn gegenüber LTO. Es komme schließlich nicht darauf an, ob das Wort Vergewaltigung falle, sondern darauf, dass ein Sachverhalt geschildert werde, der den Tatbestand erfüllt.
Anmerkung:
Jedenfalls jeder Jurist weiß: Richter, Rechtsanwälte und Staatsanwälte sind gleichgeordnete „Organe der Rechtspflege”. Alle legen die gleichen Staatsexamen ab. Mit der „Großen Staatsprüfung" erwerben die Rechtsanwälte wie die Staatsanwälte und eben auch die Richter „die Befähigung zum Richteramt". Auch die Richter legen keine weiteren staatlichen Zulassungsprüfungen ab.