Selbst wenn Sie von Fachleuten eine Sperre gegen 0190-Verbindungen einrichten lassen, sind Sie nicht immer davor gefeit, Opfer eines Dialers zu werden. Unbemerkte Manipulationen können die Schutzmaßnahmen aushebeln und die Telefonrechnung in die Höhe schnellen lassen.
Allerdings hat in einem solchen Fall das OLG Frankfurt a.M. (1 U 235/03) erneut verbraucherfreundlich geurteilt.
Die Telefonanlage eines Gewerbebetriebes war mit einer 0190-Sperre ausgestattet. Ein Dritter hatte jedoch erfolgreich manipuliert. Nach dem Urteil des OLG Frankfurt a.M. musste der Betrieb der Zahlungsaufforderung nicht nachkommen.
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