Nun hat uns das Landgericht Berlin das gegen Bisky gefällte Urteil in vollständiger Form zugestellt, also mit Begründung. Az.: 27 O 174/04.
FOCUS hatte berichtet, dass die PDS anlässlich der Wahl des Bundespräsidenten mit dem langjährigen Mitglied der SED-Bezirksleitung Leipzig Hans Lauter einen Hauptverantwortlichen für die Sprengung der Leipziger Universitätskirche in die Bundesversammlung zur Wahl des Bundespräsidenten entsandt hat.
Bisky hat im Pressedienst der PDS den FOCUS wegen dieses Berichts der „elenden Geschichtsfälschung” bezichtigt.
Geklagt hat Bisky in Berlin mit einer sog. negativen Feststellungsklage. Wer nicht ständig mit solchen negativen Feststellungsklagen zu tun hat, für den ist der von Bisky gestellte Antrag recht kompliziert. Das LG Berlin sollte feststellen, so der Antrag, FOCUS dürfe von ihm nicht verlangen, dass er diese Behauptung (Geschichtsfälschung) unterlässt und widerruft.
Das LG Berlin hat gegen Bisky entschieden: FOCUS darf vom Bundesvorsitzenden der PDS Bisky verlangen, dass er den Vorwurf der Geschichtsfälschung unterlässt, und Bisky muss den Vorwurf widerrufen.
Wir haben Ihnen das Urteil des Landgerichts Berlin mit den von uns verfassten Leitsätzen hier ins Netz gestellt.