Ein neues Urteil, das uns freundlicherweise ein Abonnent von „mein schöner Garten” zur Verfügung gestellt hat, kann Nachbarn helfen. Übersichtlich stellt das Amtsgericht Bad Schwartau in diesem Urteil dar, welche Regelungen rechtserheblich sind. Im konktreten Fall wurde ein Nachbar „verurteilt, es zu unterlassen, dass Äste...in den Luftraum des klägerischen Grundstückes hineinwachsen”.
Das Urteil ist allerdings auch ein Beispiel dafür, dass sich Urteile zunächst sehr gut, überzeugend lesen, sich aber bei genauer Analyse dann doch zu Details nicht klar genug ausdrücken. So bleibt in dem Urteil unklar, inwiefern die Zweige ästhetisch beeinträchtigt haben sollen. Unklar bleibt auch, ob feststehen muss, dass Zweige und Äste oder Laub herabfallen und in welchem Ausmaß, oder ob allein schon die Gefahr ausreichen soll.
Sie können hier dieses Urteil des Amtsgerichts Bad Schwartau nachlesen.
Nützlich können für Sie zu diesem Themenkreis auch sein: Ein Chat direkt zum Thema „Probleme mit überhängenden Zweigen”, Urteile des Amtsgerichts Würzburg zur Beseitigung überhängender Zweige, des Oberlandesgerichts Köln zum Bestandsschutz, des Amtsgerichts Frankfurt zu herüberragenden Ästen in einem Wohnviertel mit altem Baumbestand, des Amtsgerichts Königstein zur Verschattung und zu herabfallenden Fichtennadeln, des Oberlandesgerichts Oldenburg zur Nutzlosigkeit der Beseitigung überhängender Zweige, des Amtsgerichts Köln zur Selbsthilfe und weiterführende Informationen zu Themen der Hefte von „mein schöner Garten”.
Am 16. Juni bietet die Zeitschrift „mein schöner Garten” bei uns einen Chat: „Wenn Nachbars Bäume Schatten werfen”. Sie können für diesen Chat Fragen stellen.