Nun bestätigt noch ein Urteil des Sozialgerichts Frankfurt a.M., dass die Verwaltungsberufsgenossenschaft gut daran getan hat, sich mit den vielen klagenden Instituten auf den Tarif „Wissenschaft und Forschung” vergleichsweise zu einigen.
Der Vergleich und das Urteil haben sich überschnitten:Das Urteil wurde noch vor Abschluss des Vergleiches erlassen, die Urteilsbegründung ist jedoch erst nach Abschluss des Vergleiches eingegangen.
Einige wichtige Aussagen des Urteils reichen über die Markt und Sozialforschungsinstitute hinaus. Sie können hier das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt a.M. mit von uns verfassten Leitsätzen nachlesen.
Unseren Bericht über den Vergleich und die unendliche Geschichte der Auseinandersetzungen mit der Berufsgenossenschaft finden Sie hier.