Die Markenstelle hatte die Marke FOCUSVITAL noch - trotz der Angriffe des Focus Magazin Verlages - in zwei Beschlüssen für rechtmäßig gehalten. Geschützt wurde FOCUSVITAL als Marke unter anderem für die Dienstleistungen: Ärztliche Versorgung sowie Gesundheits- und Schönheitspflege.
Die Markenstelle hielt es für unerheblich, dass die ältere Marke FOCUS des Verlages nicht nur für Druckerzeugnisse, sondern unter anderem sogar auch für Körper- und Schönheitspflege sowie für Erzeugnisse der Gesundheitspflege eingetragen ist.
Das Bundespatentgericht bejahte schließlich jedoch die Verwechslungsgefar und hob die Entscheidung der Markenstelle auf.
Hier können Sie den Beschluss des Bundespatentgerichts mit den von uns vorangestellten Leitsätzen nachlesen.