Gestern hat nun auch das Landgericht München I uneingeschränkt zugunsten der Burda Senator Verlag GmbH, Offenburg, entschieden. Der Stand:

a. Noch vor dem LG München I hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass die Burda-Tochter ihre neue Zeitschrift mit dem Titel FREIZEIT SPASS herausgeben darf. Mit diesem Urteil hat das LG Hamburg eine von ihm zunächst erlassene, gegenteilige einstweilige Verfügung aufgehoben. Diese Entscheidung liegt jetzt in vollständiger Fassung vor, also auch mit schriftlicher Begründung. Hier können Sie dieses Urteil des Landgerichts Hamburg mit unseren Leitsätzen nachlesen. Die Vorgeschichte haben wir am 7. Mai an dieser Stelle, also in dieser Rubrik „Die neuesten Meldungen”, geschildert. Dort finden Sie auch Hinweise zur Schutzdauer von Titelschutzanzeigen.
b. Nun hat gestern zusäzlich noch das Landgericht München I in einer einstweilgen Verfügung zugunsten der Offenburger dem Pabel-Moewig Verlag untersagt, für eine Zeitschrift den Titel FREIZEIT SPASS zu verwenden.

Nach diesen Entscheidung herrscht somit Klarheit. Auf dem Markt darf nur noch die Zeitschrift aus den Medien Park Verlagen Offenburg angeboten werden.