Gestern hat das Bundesjustizministerium eine Pressemitteilung herausgegeben, die dokumentiert, wie Juristen in verantwortungsvollen Positionen wirtschaftsfeindlich denken können, wenn sie nichts mit der Wirtschaft zu tun haben und außer Acht lassen, warum Gehälter, auch Beamten- und Politikergehälter, ausgezahlt werden können.
Der Bundesrat hat am Freitag, also gestern, den Vermittlungsausschuss unter anderem zur Realisierung des Opt-out- Prinzips angerufen. Der Bundestag hatte im Rahmen der UWG-Reform das Opt-in-Prinzip beschlossen:
„ Verbraucher und sonstige Marktteilnehmer” dürfen ohne deren Einwilligung bzw. zumindest mutmaßliche Einwilligung nicht angerufen werden.
In Europa üblich ist dagegen das Opt-out-Prinzip: Es darf einmal angerufen werden, und der Angerufene kann beim ersten Anruf erklären, er wolle nicht mehr angerufen werden; die Wirtschaft sorgt dann mit sog. Robinson-Listen und anderen Mitteln verbraucherschützend dafür, dass auch wirklich nicht mehr angerufen wird.
Grundgedanke dieses Opt-out-Prinzips ist:
Das Kind soll nicht mit dem Bade ausgeschüttet werden. Es gibt Aber- und Abertausende, die gegen telefonische Wirtschaftsinformationen nichts einzuwenden haben, zumal sie Anrufe sofort beenden können. Für diese vielen Bürger und Geschäftsleute darf nicht unzutreffend generell unterstellt werden, dass sie schlechthin einen Anruf ablehnen.
Das Bundesjustizministerium wirft jedoch in seiner Pressemitteilung vom 14. Mai dem Bundesrat eine „Blockadepolitik” vor. Das Bundesjustizministerium geht mit keinem Wort darauf ein, dass die Verbraucher auch beim Opt-out-Prinzip geschützt sind.
Die Pressemitteilung behauptet sogar ausdrücklich: „Das vom Bundestag verabschiedete UWG fördert die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft”. Bei allem gebotenen Respekt:
Diese Behauptung will entweder die Bürger und die Wirtschaft verhöhnen oder sie verkennt offenkundig die wirtschaftlichen, vor allem auch die volkswirtschaftlichen Verhältnisse. Die Pressemitteilung negiert schlechthin, dass die Wirtschaft im Ausland durch das dort geltende Opt-out-Prinzip gefördert wird und in Deutschland eben mit dem Opt-in-Prinzip nicht. In Wirklichkeit blockiert somit gerade umgekehrt das Bundesjustizministerium und nicht der Bundesrat.
Hier können Sie die Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums nachlesen.
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