Die Modelle sind ähnlich, das Prinzip ist immer gleich. Viele sollen schenken, damit wenige großzügig beschenkt werden können.
Dass das System nicht ewig funktionieren kann, beweisen einfachste mathematische Überlegungen. Alle Modelle funktionieren nach dem Schneeballsystem. Man schenkt dem Teilnehmer, der in der Mitte des Kreises angelangt ist, eine Summe von 10, 100, 500 oder 5000 Euro. Danach gehört man zu der Gruppe, erhält einen Platz in der vierten und somit äußersten Ebene des Kreises und sucht mit den anderen Mitspielerinnen acht Neueinsteiger. Der jeweils "Beschenkte" erhält achtmal die Summe x, unter Umständen also 40.000 Euro und scheidet aus.
Immer öfter müssen sich die Gerichte mit den Klagen enttäuschter Schenker auseinandersetzen. Teilweise mit unterschiedlichen Ergebnissen:
Wir haben Ihnen ein Urteil des Amtsgerichts Gütersloh ins Netz gestellt, bei dem eine Schenkerin erfolgreich 5000 EUR zurückverlangen konnte. Weniger Glück hatte eine Schenkerin vor dem Amtsgericht Köln. Ihre Klage wurde abgewiesen.
Die Entscheidungen zeigen, dass es vor Gericht - wie so oft - auf die Umstände des Einzelfalls ankommt. Zu den Umständen des Einzelfalles gehören auch das individuelle Rechtsgefühl, die Erfahrungen und die Interessen des einzelnen Richters.
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