Nach einem neuen Urteil des EuGH darf ein EU-Land den Wegzug in ein anderes EU-Land steuerlich nicht ungünstiger behandeln als einen Umzug innerhalb desselben Landes. Die Begründung: Sonst wird die Niederlassungsfreiheit beschränkt. Hier können Sie dieses Urteil - Rs. C-9/02 , Hughes de Lasteyrie du Saillant - nachlesen.
Im neuen Heft der Fachzeitschrift GmbHRundschau, 8/2004, wird die vom EuGH offen gelassene Frage erörtert, ob ein Mitgliedstaat beanspruchen kann, dass die im Lande aufgebauten stillen Reserven im Land versteuert werden. Der Verfasser, RA Meilicke, verneint die Frage: „Kein Mitgliedsstaat hat unter dem Gesichtspunkt der Kohärenz des Steuersystems das Recht, die bei ihm entstandenen stillen Reserven unterschiedlich zu besteuern je nachdem, ob der Umzug innerhalb oder (nach) außerhalb des Mitgliedsstaats erfolgt, solange der Steuerpflichtige innerhalb der EU bleibt.”