Das BKartA hat verhältnismäßig schnell dem Antrag des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger e. V. stattgegeben. Geregelt werden:
Allgemeine Grundsätze der Werbung; Werbeexemplare; Probeabonnements; Werbegeschenke bei Werbeexemplaren und Probeabonnements; Studentenabonnements, Mitarbeiterexemplare, Mengennachlässe; Vermittlungsprämien; Abschlussprämien.
Erforderlich wurde diese Novellierung wegen der gesetzlichen Änderungen, insbesondere im Bereich des Rabatt- und Zugaberechts. Diese Wettbewerbsregeln werden von den Gerichten erfahrungsgemäß in aller Regel zu den guten Sitten im Wettbewerb beachtet werden. Es gibt sogar einige Urteile, welche diese neuen Regeln bereits beachtet haben, noch ehe das BKartA seinen Beschluss erlassen hat.
Der VDZ wird auf Veranstaltungen über diese neuen Wettbewerbsregeln informieren.
Hier können Sie die Wettbewerbsregeln inklusive der Stellungnahme des BKartA zu Einwendungen nachlesen.
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