FOCUS MONEY beschreibt in seiner heute neu am Kiosk ausliegenden Ausgabe 17/2004 zwei sichere, vom Bundesfinanzhof akzeptierte Sparmodelle:
- Eltern übertragen Kindern gegen Zahlung einer lebenslangen Rente ein Haus. In dem vom BFH entschiedenen Fall handelt es sich um ein Zweifamilienhaus. Sofort anschließend vermieten die Kinder an die Eltern zurück.
- Eltern übertragen das Eigentum am Haus an die Kinder und vereinbaren gleichzeitig ein lebenslanges Wohnrecht (zugunsten der Eltern). Später verzichten die Eltern auf dieses Dauerwohnrecht und mieten unbefristet. Der BFH sieht es sogar als unschädlich an, wenn das Mietverhältnis kurz vor größeren Renovierungsarbeiten an die Eltern vermietet wird.
Hier haben wir Ihnen das BFH-Urteil , Az.: IX R 12/01, zu Modell 1 und hier das Urteil des BFH, Az.: IX R 60/98, zu Modell 2 ins Netz gestellt.
FOCUS MONEY veranschaulicht die Einsparungsmöglichkeiten mit einer Beispielsrechnung. Bei einem Gehalt des Sohnes (als neuem Eigentümer) von 50.000 € ergibt die FOCUS MONEY-Beispielsrechnung bei Renovierungskosten von 10.000 €, Mieteinnahmen von 4.200 € und einer Rentenzahlung von 3.000 € einen Steuergewinn von jährlich 3.515 €.