Das Landgericht München I hat in einem einem neuen, uns am vergangenen Donnerstag zugestellten Urteil entschieden:
„Auch ist die Einschätzung, ob ein Zeuge eine wichtige oder eine unwichtige Rolle spielt, eine Wertung, so dass ein Unterlassungsanspruch insoweit schon deswegen nicht besteht.” Az.: 9 0 22152/03.
Dieses Urteil des LG München I bietet eine Fundgrube für presserechtlichen Detailthemen. Das Darmstädter Echo hatte unter der Überschrift: „Es geht um Betrug im Umfeld einer Michael-Jackson-Tour” insbesondere über einen (klagenden) Konzertveranstalter und dessen Vergangenheit namentlich berichtet. Wir werden in der kommenden Woche an dieser Stelle weiter über dieses Urteil berichten und die Entscheidung publizieren.