Zur Zeit ist besonders umstritten, inwieweit die Presse berichten darf, wenn der Prinz ohne die Prinzessin (wieder) auffällig geworden ist. Es zeigt sich erneut, dass zutrifft, worauf der allen Medienrechtlern bekannte Prof. Peter Lerche bereits im Jahre 1990 hingewiesen hat: Speziell im Medienrecht versetzt die Abwägung „jeden Rechtsberater deutscher Medienunternehmen in die Zwangsrolle eines Hellsehers”. Abzuwägen ist im Medienrecht in Bezug auf den Prinzen zwischen Informations- und Medienfreiheit einerseits und dem Persönlichkeitsrecht andererseits. Die Medien und ihre Berater befinden sich zusätzlich in der Rolle, verhindern zu müssen, dass unmerklich die Grenzen zu Lasten der Presse- und Informationsfreiheit verschoben werden.
Das aktuellste Beispiel bietet zur Zeit wohl ein BUNTE-Bericht. BUNTE hatte berichtet, dass Prinz Ernst August von Hannover von einem französischen Strafgericht „zu 728 € Geldstrafe und einem Monat Führerscheinentzug verurteilt worden ist. Der Prinz war auf der Autobahn Paris - Lyon bei Tempo 211 geblitzt worden. In Frankreich besteht ein Tempolimit von 130 km/h.” BUNTE hatte angenommen, dass ein berechtigtes Interesse der Leser besteht, informiert zu werden, und dass es zu den öffentlichen Aufgaben der Presse gehört, auch zum Verhalten des Prinzen aufzuklären, - zumal der Prinz sich nach einem noch nicht rechtskräftigen deutschen Strafurteil bewähren müsste und er sich ständig in der Öffentlichkeit zeigt.
Gegen diesen kurzen Bericht erließ das Landgericht eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung. Die BUNTE widersprach. Das Landgericht Berlin bestätigte jedoch seine einstweilige Verfügung. BUNTE wollte diese Grenzziehung jedoch nicht hinnehmen, legte Berufung ein und erhielt jetzt von einem Senat des Kammergerichts einen positiven Hinweis, den Sie hier nachlesen können.
Dieser Senat des Kammergerichts neigt nach diesem Hinweis also - anders als ein anderer Senat des KG - dazu, eine „zurückhaltende Berichterstattung über einen gravierenden und offensichtlich vorsätzlichen Rechtsbruch in einem Bereich, der die Sicherheit der Allgemeinheit betrifft”, zu akzeptieren. Verhandelt wird am 25. Mai.
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