Ein Urteil zu einem Reisemangel, von dem man selten bzw. überhaupt nie liest:
Wenn an fünf Tagen Handwerker im Zimmer ein- und ausgehen, darf der Reisepreis um 10 % des anteilig auf fünf Tage entfallenden Reisepreises gemindert werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.H., Az.: 32 C 2221/03 (72).
Das Urteil greift noch tiefer: Der Reiseveranstalter muss überhaupt vorab dafür sorgen, dass der Reisende nicht aufgrund von Mängeln beeinträchtigt wird.
Zusätzlich befasst sich das Urteil mit der Verlegung von Abflugzeiten.
Hier finden Sie dieses Urteil mit unseren Leitsätzen.