Versteht es sich nicht von selbst, dass sich - weltweit - die Juristen ständig damit befassen, was überhaupt die pluralistische Wirklichkeit für das Recht bedeutet?
Tatsächlich aber muss sogar erst noch das Thema entdeckt werden. In einer neuen, aus unserer Kanzlei stammenden Abhandlung wird die Problematik beschrieben. Diese Abhandlung baut auf früheren, ebenfalls aus unserer Kanzlei hervorgegangenen Publikationen auf, - vor allem auf dem Buch „Die Entdeckung der pluralistischen Wirklichkeit” (Link zu Google Books: Die Entdeckung der pluralistischen Wirklichkeit).
Wer die Problematik immer weiter vertieft, gelangt, vertreten wir, zu einer Grundnorm, aus der alle sozialen und rechtlichen Normen hervorgehen.
Seit Jahrzehnten sucht die Rechtsphilosophie als Kernproblem nach einem Weg, der zwischen dem Rechtspositivismus und dem Naturrecht hindurchführt. Beide Lehren - die Lehre vom Rechtspositivismus und die Lehre vom Naturrecht - sind falsifiziert. Die Lösungsversuche „pendeln (bislang nur) zwischen Rechtspositivismus und Naturrecht hin und her” (Fikentscher). Die erwähnte Grundnorm, wie sie aus der Bedeutung der pluralistischen Wirklichkeit für das Recht folgt, führt dagegen zwischen Rechtspositivismus und Naturrecht hindurch, - meinen wir nachweisen zu können.
Erschienen ist diese neue Abhandlung in der Festschrift für Hans Jürgen Sonnenberger zum 70. Geburtstag.