Überrascht Sie dieses Urteil? Verschaffen Sie sich hier mit unseren Leitsätzen, die wir dem Urteil vorangestellt haben, einen Überblick zur Urteilsbegründung. Im Vordergrund stehen der vom Gericht unterstellte prägende Charakter des Bestandteils „Video” und die grundsätzliche Beschränkung auf die unmittelbare Verwechslungsgefahr bei Werktiteln.
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