Im Untertitel hieß es noch: „In einem Playboy-Interview antwortet er eindeutig zweideutig”. hier in unserer Meldung vom 16. März 2002 informieren. In dieser Meldung wird insbesondere auch auf die Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9.10.1991 hingewiesen. Diese Entscheidung beschreibt detailliert, wie zu unterscheiden ist; und sie fügt hinzu, dass „im Interesse eines wirksamen Grundrechtsschutzes von einem weiten Fragebegriff auszugehen ist”.
Anmerkung: Dass die Wirklichkeit pluralistisch ist, und welche Konsequenzen aus der Pluralität zu ziehen sind, handeln sämtliche Entscheidungen - genau betrachtet - nicht ab.