Das Lifestyle-Magazin „max” erscheint seit 1991 (bundesweit) im Max Verlag. Die Online-Version des Magazins ist seit 1996 unter der Domain „max.de” zu finden und wird heute von der TOMORROW FOCUS AG veröffentlicht. Für den Max Verlag ist seit 1997 die Wortmarke „http://www.max.de” eingetragen.
Seit April 2003 hat der Beklagte unter der Internetdomain „max-magazin.de” ein Online-Portal auch im Bereich des Lifestyle betrieben.
Geklagt haben der Max Verlag und TOMORROW FOCUS gemeinsam. Das Landgericht München I hat den beiden auf der ganzen Linie Recht gegeben: wegen Verwechslungsgefahr und auch wegen einer Behinderung im Sinne des § 1 UWG.
Hier können Sie das Urteil des Landgerichts München I und die von uns vorangestellten Leitsätze nachlesen. Az.: 1HK 0 20807/03.