Eingetragen wurde die Marke MICROFOCUS für „Hörinstrumente zur Verbesserung und/oder zur Verarbetung der Wahrnehmung von Klangeindrücken sowie Teile hiervon”. Die Prioritätsältere Marke FOCUS ist - so das Bundespatentgericht wörtlich - für eine Vielzahl von Waren und Dienstleistungen eingetragen, darunter für „Übertragung von Signalen, Magnetaufzeichnungen, elektronische Verstärker”.
Eine Verwechslungsgefahr hatte die Markenstelle noch in zwei Beschlüssen verneint, das Bundespatentgericht hat sie jedoch in einem uns soeben zugestellten Beschluss bejaht.
Hier können sie sich zu den Einzelheiten im Beschluss des Bundespatentgerichts und mit unseren Leitsätzen informieren.
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