Der FOCUS berichtet in seiner morgen erscheinenden Ausgabe.
Das Paar hatte sich schon von Ringier mit einem Betrag in Euro-Millionenhöhe entschädigen lassen. Die anderen von Borer-Fielding angegangenen Verlage und die Sender verweigerten Geldentschädigungen. Teilweise wurden umgekehrt Verfügungen gegen Frau Fielding und Herrn Borer erlassen. Das Ehepaar behauptet, es sei systematisch in seiner Privat- und Intimsphäre verletzt worden. Von Anfang an drohte Borer-Fielding mit einer Klage in den U.S.A. Dort werden bekanntlich unter bestimmten Umständen erheblich höhere Beträge zugeprochen als in Deutschland.
Obwohl Frau Fielding U.S.-Bürgerin ist und auch Herr Borer versuchte, eine möglichst enge Verbindung zu Texas zu demonstrieren, erklärte sich das Gericht in Dallas für international unzuständig und wies die Klage ab. Angekündigt hatte Thomas Borer, er werde einen zweistelligen Millionen-Dollar-Betrag einklagen. Im Gerichtsverfahren selbst hat er den Betrag noch nicht beziffert, wenn man von einer Äußering im Mediationsverfahren absieht.
Das Urteil kann für alle deutschen Verlage und darüber hinaus für andere Betroffene als Anleitung dienen. Sämtliche wichtigen Anknüpfungen für eine internationale Zuständigkeit werden abgehandelt. Maßgeblich ist für das Gericht letztlich, dass der behauptete Schaden im wesentlichen nicht in den U.S.A. entstanden ist. Das Urteil kann mit einem Rechtsmittel angegriffen werden.
Hier können Sie das vollständige Urteil nachlesen. Leitsätze werden wir noch formulieren.
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